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   LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 29/01   

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https://dejure.org/2003,19626
LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 29/01 (https://dejure.org/2003,19626)
LSG Berlin, Entscheidung vom 15.01.2003 - L 15 KR 29/01 (https://dejure.org/2003,19626)
LSG Berlin, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - L 15 KR 29/01 (https://dejure.org/2003,19626)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung, als Rentner ab Rentenbeginn in der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung versicherungspflichtig zu sein; Aufhebung der bestandskräftigen Ursprungsbescheide als eine notwendige Voraussetzung; Wirksamkeitsvoraussetzung für eine ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 29/01
    Ab diesem Zeitpunkt gilt aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. März 2002 (BGBl. I S. 1300 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42) § 5 Abs. 1 Nr. 11 SGB V in der Fassung des Gesundheits-Reformgesetzes vom 20. Dezember 1988 (BGBl. I S. 2477).
  • BSG, 27.01.2000 - B 12 KR 21/99 B

    Angemessenheit der Frist bei Beitragsrückstand

    Auszug aus LSG Berlin, 15.01.2003 - L 15 KR 29/01
    Die dem Versicherten zu setzende Nachfrist muss hierbei so bemessen sein, dass sie zur Zahlung der rückständigen Beiträge noch eine reale, wenn auch zeitlich knapp bemessene Chance bietet (vgl. BSG, Beschluss vom 27. Januar 2000 - B 12 KR 21/99 B; Peters in Kasseler Kommentar, Stand: Januar 2002, § 191 SGB V, Rdnr. 13).
  • LSG Baden-Württemberg, 17.02.2012 - L 4 KR 1737/11
    Nach der Entscheidung des Landessozialgerichts Berlin vom 15. Januar 2003 (Az.: L 15 KR 29/01 in juris) bleibe die Entscheidung über die Frage der Pflichtversicherung und Erhebung der Beiträge bei der Pflegekasse bestehen.

    Zur Begründung ihrer Berufung verweist sie wiederum auf das Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 15. Januar 2003 (aaO).

    Die anders lautende Rechtsprechung des Landessozialgerichts Berlin (heute Berlin-Brandenburg) vom 15. Januar 2003 (L 15 KR 29/01 aaO) - wobei nach dem mitgeteilten Sachverhalt davon auszugehen ist, dass die dortige Krankenkasse den entsprechenden Zusatz, die Beiträge zur sozialen Pflegeversicherung würden auch im Namen der Pflegekasse erhoben, nicht in ihren Bescheid aufgenommen hat - ist durch diese klare gesetzliche Regelung (sowie im Übrigen schon zuvor durch die zur alten Rechtslage ergangene Rechtsprechung des Bundessozialgerichts - BSG -, vgl. Urteil vom 28. Mai 2008 - B 12 P 3/06 R - SozR 4-3300 § 26 Nr. 1) eindeutig überholt.

  • LSG Berlin, 25.08.2004 - L 9 KR 61/02

    Anforderungen an den Hinweis auf das drohende Ende der Mitgliedschaft in der

    Ihm muss mit dem Hinweis klar gemacht werden, dass die pflichtwidrige Nichtentrichtung von Beiträgen zum Erlöschen der Mitgliedschaft und damit zum Verlust des Versicherungsschutzes insgesamt führt (Urteil des Landessozialgerichts Berlin vom 15. Januar 2003 - L 15 KR 29/01).
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